Vollverwaltung
Wählt die Eigentümerversammlung uns zum Verwalter, liegen alle gesetzlichen und vertraglichen Verwalterpflichten bei uns.
Rechtliches
Vollstreckung offener Aidat, Rechtsangelegenheiten mit Nachbarn, Personal und Lieferanten, Behördenschriftverkehr und individuelle rechtliche Orientierung für Eigentümer – gemeinsam mit unseren Vertragsanwälten.
Wirtschaftsplan
Innerhalb von 15 Tagen nach Vertragsabschluss erstellen wir den Wirtschaftsplan nach Art. 37 KMK: geschätzte Jahreseinnahmen und -ausgaben, Anteil und Vorschuss je Eigentümer. Ohne Einspruch binnen sieben Tagen wird er verbindlich.
Buchhaltung
Einzug und Überwachung der Aidat, Zahlungen, regelmäßige Einnahmen-/Ausgabenberichte, Rückstandslisten und vollständige Buchführung.
Personal
Verträge mit Hausmeistern und Heizern; Versicherung, Urlaub und Abfindung nach Hausmeisterverordnung, Arbeitsgesetz und Sozialversicherungsrecht; Qualitätskontrolle.
Instandhaltung
Betrieb von Aufzug, Heizung, Sanitär und Elektrik; protokollierte Aufzugswartung, jährliche Heizungswartung, Garten, Malerarbeiten, Feuerlöscherprüfung, saisonale Vorsorge.
Tägliche Objektkontrolle
Tägliche Kontrolle von Reinigung, Pflege und Technik – dokumentiert und bei Bedarf berichtet.
Beschlussbuch
Beschlüsse, Rechnungen und Belege werden ins Beschlussbuch eingetragen und digital archiviert.
Bereit für eine Verwaltung, die wirklich verwaltet?
Das Erstgespräch ist kostenfrei und unverbindlich. Wir hören zu, prüfen Ihre Situation und melden uns mit einem konkreten Vorschlag.