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Hermess Gayrimenkul Yönetim – Denizli

Häufige Fragen

Was Eigentümer uns am häufigsten fragen.

Wie wird ein Gebäude an eine professionelle Verwaltung übergeben?

Die Eigentümerversammlung wählt den Verwalter mit Kopf- und Anteilsmehrheit; er muss kein Eigentümer sein (Art. 34 KMK). Danach wird der Vertrag geschlossen und Bücher, Konten und Akten werden vom Vorverwalter übernommen.

Wie schnell kann die Verwaltung starten?

Nach Beschluss und Übergabe je nach Objekt in 4–8 Wochen. In dringenden Fällen (z. B. plötzlicher Ausfall des Verwalters) deutlich schneller.

Sind Sie außerhalb der Bürozeiten erreichbar?

Im echten Notfall (Wasserschaden, Heizungsausfall, Rohrbruch) ja. Sonst bitte zu den Bürozeiten oder über das Schadensformular. Bei Gasgeruch zuerst 187, bei Feuer oder Lebensgefahr 112 anrufen.

Welche Region betreuen Sie?

Schwerpunkt ist Denizli-Zentrum (Pamukkale, Merkezefendi) und die umliegenden Bezirke. Größere Anlagen auch darüber hinaus.

Muss ich Aidat zahlen, wenn ich nicht dort wohne?

Ja. Solange Sie Eigentümer sind, tragen Sie die Gemeinkosten – unabhängig davon, ob Sie dort wohnen (Art. 20 KMK). Der Verwalter kann vollstrecken und 5 % Verzugsentschädigung pro Monat verlangen.

Müssen Erdgeschossbewohner Aufzugskosten tragen?

Nach dem Gesetz befreit die Nichtnutzung nicht von den Kosten; die Gemeinschaftsordnung kann aber Abweichendes regeln. Ist sie unbillig, kann eine Änderung beantragt und notfalls das Friedensgericht angerufen werden (Art. 33 KMK).

Wie werden Heizkosten verteilt?

Maßgeblich ist zuerst die Gemeinschaftsordnung. Schweigt sie, wird nach Grundstücksanteil verteilt. Bei Heizkostenverteilern erfolgt die Aufteilung nach Verbrauch gemäß der einschlägigen Verordnung.

Wie werden Kosten in Anlagen mit mehreren Blöcken verteilt?

Liegt die Anlage auf einem Grundstück mit einer Gemeinschaftsordnung, tragen alle Eigentümer die Reparaturen jedes Blocks. Kosten für nur von einem Block genutzte Bereiche sollten vorab in der Gemeinschaftsordnung geregelt werden.

Haftet der neue Eigentümer für Rückstände des Vorbesitzers?

Nach der Rechtsprechung des Kassationshofs haftet ein Eigentümer nicht für Gemeinkosten aus der Zeit vor seinem Erwerb (z. B. 18. Zivilsenat, E. 2002/7159, K. 2002/9012). Ist eine gesetzliche Hypothek im Grundbuch eingetragen, kann es anders sein – lassen Sie sich anwaltlich beraten.

Wie läuft die Stadterneuerung (Kentsel Dönüşüm) ab?

Ein Eigentümer beauftragt ein lizenziertes Institut mit der Risikoprüfung; nach Bestätigung wird ein Vermerk „riskantes Gebäude“ ins Grundbuch eingetragen und eine Einspruchsfrist beginnt. Nach Gesetz 6306 entscheiden die Eigentümer mit Anteilsmehrheit über den Neubau, wählen einen Bauträger und schließen den Vertrag. Fristen und Mehrheiten ändern sich mit der Gesetzgebung; lassen Sie sich in jeder Phase rechtlich beraten. In unseren Objekten übernehmen lizenzierte Ingenieurpartner Erdbebengutachten und Ertüchtigung.