Wohnanlagen- & Apartmanverwaltung
Von der Eigentümerversammlung bestellt, übernehmen wir die gesamte Verwaltung Ihrer Anlage.
Nach dem türkischen Wohnungseigentumsgesetz wird der Verwalter von der Eigentümerversammlung mit Kopf- und Anteilsmehrheit gewählt und muss kein Eigentümer sein. Als bestellter Verwalter erfüllen wir alle Pflichten aus Gesetz und Verwaltervertrag.
Leistungsumfang
- Umsetzung der Beschlüsse und Führung des Beschlussbuchs
- Einzug der Aidat (Hausgeld), Rückstandslisten und monatliche Einnahmen-/Ausgabenberichte
- Wirtschaftsplan (Art. 37 KMK), Bilanz, Jahresbudget und Tätigkeitsbericht
- Vorbereitung der Eigentümerversammlung, Einladung und Protokoll
- Abschluss und Kontrolle von Dienstleisterverträgen (Aufzug, Reinigung, Sicherheit, Garten)
- Arbeitsverträge, Lohn und Sozialversicherung für Hausmeister und Personal
- Fristgerechte Beantwortung behördlicher Schreiben
- Mahnungen an säumige Eigentümer, falls nötig Vollstreckung über unseren Anwalt
- Verteilung und monatliche Abrechnung der Zentralheizungskosten
- Begleitung beim Übergang ins Wohnungseigentum (kat mülkiyeti)
Was sich für Sie ändert
Sie müssen keine Handwerker mehr suchen und auf der Baustelle kontrollieren. Jeden Monat sehen Sie schriftlich, was bezahlt wurde, wer im Rückstand ist und welche Arbeiten geplant sind.
Bereit für eine Verwaltung, die wirklich verwaltet?
Das Erstgespräch ist kostenfrei und unverbindlich. Wir hören zu, prüfen Ihre Situation und melden uns mit einem konkreten Vorschlag.