Rechte von Vermietern und Mietern
Die meisten Konflikte zwischen Vermietern und Mietern entstehen, weil keine Seite ihre Rechte kennt.
Pflichten des Vermieters
- Sichere, gesetzeskonforme Mietverträge
- Kontrolle der Mieten und Einnahmen
- Erfüllung finanzieller Pflichten (Steuer, Aidat, Versicherung)
- Erreichbarkeit für den Mieter
- Werterhalt; größere Reparaturen trägt der Vermieter (Art. 301 TBK)
Rechte und Pflichten des Mieters
- Anspruch auf vertragsgemäße, mangelfreie Übergabe
- Sorgfältiger Gebrauch und Rücksicht auf Nachbarn
- Kleine Reinigungs- und Pflegekosten des gewöhnlichen Gebrauchs trägt der Mieter (Art. 317 TBK)
- Mängel unverzüglich melden
Gut zu wissen
- Mieterhöhung: Bei Wohn- und überdachten Gewerbeflächen höchstens der 12-Monats-Durchschnitt des Verbraucherpreisindex des Vorjahres (Art. 344 TBK).
- Kaution: Höchstens drei Monatsmieten (Art. 342 TBK).
- Kündigung: Durch den Vermieter nur aus gesetzlichen Gründen oder nach Ablauf der zehnjährigen Verlängerungszeit (Art. 347, 350–352 TBK).
- Übergabeprotokoll: Ein Fotoprotokoll bei Ein- und Auszug verhindert Streit um die Kaution.
Diese Seite dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Gesetze ändern sich; sprechen Sie uns oder einen Anwalt zu Ihrem Fall an.